SORBISCHES INSTITUT - SERBSKI INSTITUT
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Benutzungsordnung der Sorbischen Zentralbibliothek

1. Die Sorbische Zentralbibliothek ist eine relativ selbständige Einrichtung des Sorbischen Instituts e.V. / Serbski institut z.t. Ihr obliegt die Erwerbung, Erschließung, Archivierung und Bereitstellung der gesamten sorbischsprachigen Literatur und der Veröffentlichungen über die Sorben. Darüber hinaus sammelt sie in- und ausländische Literatur aus dem geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich entsprechend den wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsvorhaben des Sorbischen Instituts.

2. Öffnungszeiten der Sorbischen Zentralbibliothek:
Montag bis Mittwoch 8.00–15.30 Uhr, Donnerstag 8.00–18.00 Uhr und Freitag 8.00–14.00 Uhr


3. Die Benutzung der Bibliothek ist kostenlos. Durch Eintragung in das Benutzerbuch wird die Benutzerordnung anerkannt und die Anmeldung vollzogen.

4. Formen der Benutzung: Die Sorbische Zentralbibliothek ist vorrangig eine Präsenzbibliothek. Ihre Bestände werden im Leseraum, von Mitarbeitern des Instituts auch in den Arbeitsräumen benutzt. Verleihungen außer Haus sind für wissenschaftliche und berufliche Zwecke entsprechend den allgemein für Bibliotheken geltenden Bestimmungen möglich.

5. Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, für Zeitschriften und andere Medien 2 Wochen. Die Bibliothek ist berechtigt, die entliehenen Informationsquellen jederzeit, auch vor Ablauf der Leihfrist, zurückzufordern. Die Verlängerung der Leihfrist ist vor Ablauf derselben zu beantragen. Bei Überschreitung der Leihfrist wird der Benutzer gebührenpflichtig gemahnt. Bleiben die Mahnungen ohne Erfolg, kann die Forderung der Bibliothek gerichtlich geltend gemacht werden.

6. Ausleihbeschränkungen gelten für
Bücher und Zeitschriften, die als Lesesaalbestand für die Benutzer jederzeit zur Verfügung stehen müssen,
sorbische Periodika (bis auf die wissenschaftlichen Zeitschriften »Časopis Maćicy Serbskeje« und »Lětopis«) und historische Zeitschriften,
vor 1950 erschienene Bücher, wenn sie nicht in mehreren Exemplaren im Bestand sind oder wenn sie einen besonderen Seltenheitswert darstellen.

Der Leiter der Bibliothek kann in bestimmten Fällen Ausleihbeschränkungen aufheben oder zusätzlich festlegen.

7. Der Benutzer ist verpflichtet, die Bestände der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Für jede Beschädigung oder für Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.

8. Die Benutzer sind berechtigt, selbständig wissenschaftliche Hilfsmittel, z.B. Bibliographien und Zeitschriften, aus den zur Freihandbenutzung aufgestellten Beständen zu entnehmen.
Die Benutzer können die aufgestellten Kopiergeräte benutzen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts beachten. Sie haften für jede Verletzung des Urheberrechts selbst.
Kopien aus historischen Zeitschriften und Büchern dürfen nur von Bibliotheksmitarbeitern mittels Buch-Scanner oder Foto-Reproduktion angefertigt werden.

9. Einzelnen Abteilungen des Instituts können Handbibliotheken als langfristige Leihgaben überlassen werden. Die Verantwortung für die Leihgaben trägt jeweils ein vom Leiter der Abteilung benannter Mitarbeiter. Die Ausleihe aus diesen Beständen darf nur über die Bibliothek erfolgen.

10. Für Kopien und weitere Dienstleistungen wird entsprechend der Gebührenordnung des Sorbischen Instituts ein Entgelt erhoben.

11. Diese Benutzungsordnung ersetzt die frühere und tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
14.04.2009
17. 1. – 5. 4. 2012 „Rübezahl, Krabat – kennt ihr sie?“
Ausstellung der ausgezeichneten Arbeiten von Kindern der Euroregion Neisse im Sorbischen Institut
30.7.–17.8.2012 in Bautzen
Friedrich Pollack: Die Entdeckung des Fremden. Wahrnehmung und Darstellung der Lausitzer Sorben im gelehrten Schrifttum des 17. und 18. Jahrhunderts
"Jakub Bart-Ćišinski (1856–1909). Erneuerer der sorbischen Literatur/Wobnowjer serbskeje literatury"
heißt die 333-seitige Schrift, herausgegeben von Dietrich Scholze und Franz Schön.
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