In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde in die Webseite des Sorbischen Instituts eine Vorlesefunktion für Deutsch implementiert. Leider ist eine entsprechende Technologie für die beiden sorbischen Schriftsprachen nicht verfügbar. Das Sorbische Institut ist sich dieser Problematik bewusst und sondiert zurzeit mit Partnern die Entwicklung einer entsprechenden Software. Außerdem bereiten sorbische Ausdrücke in deutschem Text der deutschen Vorlesefunktion erkennbar Schwierigkeiten. Wir bitten dafür um Verständnis, da wir nicht allein aus diesem Grund auf die sorbischen Ausdrücke verzichten möchten.
Die oben genannte Maßnahme wurde finanziert aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
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Die Freiheit winkt! Die Sorben und die Minderheitenfrage nach 1918
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