Ausschreibung für einen Forschungsaufenthalt am Sorbischen Institut im Jahr 2026
Das Serbski institut/Sorbische Institut vergibt pro Jahr in der Regel zwei bis drei Fellowships für einen jeweils mindestens vierwöchigen Forschungsaufenthalt. Gefördert werden Aufenthalte im Rahmen von Arbeitsvorhaben, die sich mit Fragen der (vergleichenden) Minderheitenforschung und/oder der Sprache, Geschichte und Kultur der Lausitzer Sorben beschäftigen. Die Fellowships richten sich an jüngere wie etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.
Die Förderung umfasst eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1.800 Euro als Festbetrag, die einmalige Übernahme der Kosten für An- und Abreise sowie die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes im Sorbischen Institut. Darüber hinaus kann der Service des Sorbischen Kulturarchivs und der Sorbischen Zentralbibliothek unentgeltlich genutzt werden.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte bei:
- ein Motivationsschreiben, das darlegt, warum der Aufenthalt am Sorbischen Institut für das Forschungsprojekt förderlich ist,
- eine Darstellung des Forschungsvorhabens, die über den Forschungsstand, die inhaltliche Zielsetzung und bisher geleistete Arbeitsschritte Auskunft gibt (max. fünf Seiten),
- Angaben zur Person (wissenschaftlicher Werdegang, Publikationsliste),
- Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung
- Angaben zu gewünschten Zeiträumen für den Forschungsaufenthalt im folgenden Kalenderjahr.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei an das Sekretariat des Sorbischen Instituts: si@serbski-institut.de.
Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt einmal jährlich. Die Frist zur Einreichung einer Bewerbung für das Jahr 2026 war: 31. Oktober 2025.
Datenschutzhinweis: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen gegenüber dem Direktorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.